Auf dieser Seite findest du Informationen zu Fördermöglichkeiten und Unterstützungsangeboten auf Landes- und Bundesebene für Migrant*innenorganisationen. Bitte beachte bei Förderangeboten die jeweiligen Bewerbungsfristen, da diese auch in der Vergangenheit liegen können.
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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Ansgar Lottermann
Referatsleiter Integration durch Sprache und Teilhabe
E-Mail: Ansgar.Lottermann@sm.bwl.de
Telefon: 0711/123-3749
Infoveranstaltungen, Beratungen u.a. zu Fördermöglichkeiten, Vernetzung und Empowerment von Migrantenorganisationen durch fünf regionale Promotorinnen und Promotoren.
Überblick zu Maßnahmen der Integration des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Auch in den Jahren 2023/24 fördert das Land den Einsatz von interkulturellen Elternmentorinnen und Elternmentoren. Ziel ist die Entwicklung und Stärkung nachhaltiger Strukturen der Beteiligung von Eltern mit Migrationshintergrund am Bildungsweg ihrer Kinder sowie an den Regelstrukturen der Kommunen und des Bildungswesens.
Gefördert werden Kommunen oder freie Träger, wie zum Beispiel Migranten(selbst)organisationen.
Die Antragsfrist ist abgelaufen. Aktuell können keine Anträge gestellt werden.
Angebote und Förderung für die Qualifizierung fürs Quartier.
Das Unterstützungsangebot ist zeitlich unbefristet.
Alle Mitglieder von (post)migrantischen Vereinen in Baden-Württemberg waren am 19.11.2022 zu einer Landeskonferenz zur Gründung des Landesverbandes (post)migrantischer Vereine und Initiativen nach Stuttgart eingeladen.
Am 04.03.2023 fand die Gründungsversammlung des Dachverbands in Stuttgart statt.
Die Servicestelle ist vorerst angesiedelt beim Forum der Kulturen Stuttgart e.V. Bei Fragen zum Landesverband wenden Sie sich bitte an koordinierung.land@forum-der-kulturen.de
Das Handbuch fürs Vereinsmanagement ist ein Ergebnis des landesweiten Qualifizierungsprogramms für Migrantenorganisationen MEMO (Management & Empowerment in Migrantenorganisationen)
Dieses Handbuch kann in gedruckter Version über das Forum der Kulturen bestellt werden. Es steht auch in digitaler Version beim Forum der Kulturen zur Verfügung unter:
MEMO – Management & Empowerment in MOs (forum-der-kulturen.de)
Hinweis: Für die Inhalte und Links sind die jeweiligen Landesministerien und sonstigen genannten Ansprechpartner:innen verantwortlich.
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sachgebiet G3 Fördermaßnahmen
E-Mail: Sachgebiet-G3@stmi.bayern.de
Förderung für besondere Maßnahmen nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie
Richtlinie für die Förderung der sozialen Beratung, Betreuung und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund
Förderungen im Bereich der Integrationspolitik des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
Informationen zum Projekt „STADT.LAND.KREIS. Integrationsstrukturen in Bayern und Integrationsbeiräte sichtbar machen“ der Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns (AGABY)
Hinweis: Für die Inhalte und Links sind die jeweiligen Landesministerien und sonstigen genannten Ansprechpartner:innen verantwortlich.
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Ayten Dogan
E-Mail: ayten.dogan@intmig.berlin.de
Tel: 030-901723-181
Förderung über das Partizipations- und Integrationsprogramm
Förderdatenbank und Beratungsnetz für Zugewanderte
Förderdatenbank der VIA-Servicestelle für Migrant:innenorganisationen
Hinweis: Für die Inhalte und Links sind die jeweiligen Landesministerien und sonstigen genannten Ansprechpartner:innen verantwortlich.
Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg
E-Mail: integrationsbeauftragte@msgiv.brandenburg.de
Tel: 0331-8665016
Förderung durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)
Förderung durch das „Bündnis für Brandenburg“
Arbeitsgruppe Integration im Flächenland Brandenburg des Landesintegrationsbeirats, Bericht und Empfehlungen zur Lage der Migrantinnen- und Migrantenorganisationen im Land Brandenburg
(wird demnächst öffentlich zugänglich sein)
Lokale Unterstützung von MSO und Ehrenamt durch landesfinanzierte freie Träger (RAA, ISA etc.)
DaMOst Projekt “EMPA-BB” zur Professionalisierung von MSO
Hinweis: Für die Inhalte und Links sind die jeweiligen Landesministerien und sonstigen genannten Ansprechpartner:innen verantwortlich.
Selbsthilfe und Projektförderung für Migrantinnen und Migranten: Landesfond für Menschen mit Migrationsbiografie
Förderung interkultureller Kulturarbeit sowie Übersicht der aktuellen Fördermöglichkeiten für Migrant:innenorganisationen von Kommune und Land Bremen
Datenbank über migrantische Organisationen und ihr Engagement (gefördert von der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport)
Hinweis: Für die Inhalte und Links sind die jeweiligen Landesministerien und sonstigen genannten Ansprechpartner:innen verantwortlich.
Frau Alexandra Leydecker
Sozialbehörde, Amt für Arbeit und Integration,
Referat zur Förderung des freiwilligen Engagements
E-Mail: engagement@soziales.hamburg.de
Tel: 040-42863-3725
Frau Silvia Neumann
Sozialbehörde, Amt für Arbeit und Integration
Förderung der chancengerechten Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund
E-Mail: projektfoerderungai217@soziales.hamburg.de
Tel: 040-42863-7169
Förderrichtlinie “Förderung der chancengerechten Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund”
Förderrichtlinie Freiwilliges Engagement
Auszeichnung des Hamburger Senats für neue, innovative Engagement-Projekte, die in herausragender Weise den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Hamburg stärken
Kostenfreie Bereitstellung von Räumlichkeiten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des freiwilligen Engagements
Beratungsstelle zu Fördermöglichkeiten und Unterstützung in der Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamt
Informationen, Kooperationen und Vernetzung zu Organisationen des freiwilligen Engagements über das AKTIVOLI Landesnetzwerk e.V.
Qualifizierung und Weiterbildung von ehrenamtlich aktiven MSO über die AKTIVOLI Freiwilligenakademie
Vernetzung im Rahmen der Veranstaltung „Wir in Hamburg“ mit Fokus auf Integration und nachbarschaftliches Zusammenleben unter verstärkter Beteiligung von MSO
Informationen der Stadt Hamburg zu freiwilligem Engagement
Hinweis: Für die Inhalte und Links sind die jeweiligen Landesministerien und sonstigen genannten Ansprechpartner:innen verantwortlich.
Wiebke Schindel
Referatsleiterin und Projektleitung „Kompetenzzentrum Vielfalt Hessen“
E-Mail: wiebke.schindel@hsm.hessen.de
Tel: 0611-3219 3316
Marion Bartels
Referentin und Projektbegleitung „Kompetenzzentrum Vielfalt – Migrantenorganisationen“
E-Mail: marion.bartels@hsm.hessen.de
Tel: 0611-3219 3624
Trainings zur Stärkung von Migrantenorganisationen, Beratung und Vernetzungstreffen über das Kompetenzzentrum Vielfalt Hessen
Förderung von Migrantinnen- und Migrantenorganisationen (Minijob/Mikroprojekt) im Rahmen des WIR-Programms
Förderung von innovativen Integrations- und Teilhabeprojekten im Rahmen des WIR-Programms
Qualifizierung von ehrenamtlichen WIR Lotsinnen und Lotsen
Qualifizierung und Einsatz ehrenamtlicher Laiendolmetscher
Kooperationspartner: House of Resources RheinMain.
Unterstützung von Initiativen, Vereinen und MigrantInnenorganisationen!
Förderrichtlinie “WIR – Vielfalt und Teilhabe”
Materialien, Kurzfilme und Handouts rund um das „WIR-Programm“
Leitfaden zur Qualifizierung von WIR-Lotsinnen und Lotsen und weitere Materialien
Hinweis: Für die Inhalte und Links sind die jeweiligen Landesministerien und sonstigen genannten Ansprechpartner*innen verantwortlich.
Ruben Cârdenas Carbajal
Geschäftsführer des MIGRANET MV
(Dachverband der MSO in M-V) bei dem Verein Fabro e.V.
E-Mail: abro-@t-online.de
Tel: +49 381 4591001
Projektförderung aus dem Integrationsfonds (Beantragung durch Kommunen)
Unterstützung und Beratung von MigrantInnenselbstorganisationen durch den Dachverband MIGRANET-MV
Hinweis: Für die Inhalte und Links sind die jeweiligen Landesministerien und sonstigen genannten Ansprechpartner:innen verantwortlich.
Uta Kreutzenbeck
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
E-Mail: uta.kreutzenbeck@ms.niedersachsen.de
Tel: 0511-120 5979
Förderung von Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von zugewanderten Menschen und des gesellschaftlichen Zusammenhalts (Richtlinie Teilhabe und Zusammenhalt)
Ziel der Richtlinie ist die Stärkung des Zusammenwachsens und des Zusammenhalts der Gesellschaft. Hierzu gehört insbesondere die Förderung der wechselseitigen Wertschätzung, der Akzeptanz kultureller, sprachlicher, ethnischer und religiöser Vielfalt sowie der Chancengleichheit im Bildungswesen und am Arbeitsmarkt.
Förderung von Fachqualifizierungen (weitere Konkretisierungen hinsichtlich der Ansprechpartnerinnen / Ansprechpartner sowie zur organisatorischen Durchführung erfolgen demnächst
Hinweis: Für die Inhalte und Links sind die jeweiligen Landesministerien und sonstigen genannten Ansprechpartner:innen verantwortlich.
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat 624 „Integrationsagenturen, Migrantenselbstorganisationen, Anti-Diskriminierung“
E-Mail: fp-624@mkjfgfi.nrw.de
Die Fachberatung berät, qualifiziert und vernetzt Migrantenselbstorganisationen in Nordrhein-Westfalen.
Neben vereinsspezifischen Fachthemen greift die Fachberatung in ihren Angeboten aktuelle Themen der Integrations- und Antidiskriminierungsarbeit auf. Darüber hinaus leistet sie Netzwerkarbeit, setzt sich für die Interessen von Migrantenselbstorganisationen in NRW ein und unterstützt auch weitere Organisationen und Institutionen bei ihren Fragen rund um das Thema.
Aktuelle Informationen zu den Beratungs- und Seminarangeboten sowie zu Veranstaltungen finden Sie auf unserer Homepage sowie auf der Facebook-Seite der Fachberatung.
Die Fachberatung in Trägerschaft des Paritätischen NRW wird gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugendliche, Familie, Gleichstellung, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Angebote der Fachberatung können von allen Migrantenselbstorganisationen in Nordrhein-Westfalen wahrgenommen werden.
Die „Servicestelle Migrantenselbstorganisationen“ der Bezirksregierung Arnsberg berät und unterstützt die in Nordrhein-Westfalen ansässigen Migrantenselbstorganisationen bei allen Fragen rund um das Förderverfahren des Landes.
Durch die Bereitstellung informativer und niedrigeschwelliger Materialien, hilft sie dabei, ein reibungslos funktionierendes Antragsverfahren zu ermöglichen und so den Migrantenselbstorganisationen die Integrationsarbeit zu erleichtern.
Darüber hinaus unterstützt die Servicestelle durch die Bereitstellung von Informationen rund um die Vereinsarbeit, gibt Hinweise zu Best-Practice-Modellen in der Integrationslandschaft und bietet praxisnahe Seminare und Trainings an.
Das Landesprogramm umfasst drei verschiedene Arten von Förderungen für Migrantenselbstorganisationen.
Grundlage für die Förderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten.
Ergänzend zum Förderprogramm Migrantenselbstorganisationen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen Fördermittel für Einzelprojekte im Integrationskontext zur Verfügung gestellt. Einzelprojekte sind häufig Vorhaben mit besonders ausgeprägtem Landesinteresse, wie zum Beispiel Modellprojekte oder auch Veranstaltungen mit Integrationsbezug.
Das Programm „KOMM-AN NRW“ dient der Förderung des ehrenamtlichen Engagements bei der Integration von neueingewanderten Menschen in den Kommunen. Mit dem Baustein II des Programms werden lokale, ehrenamtliche Projekte gefördert.
Ansprechpartner:innen und Standorte für die Förderung vor Ort sind die Kommunalen Integrationszentren in NRW.
Informationen zu der integrationspolitischen Struktur und den Förderprogrammen des Landes NRW
Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz)
Hinweis: Für die Inhalte und Links sind die jeweiligen Landesministerien und sonstigen genannten Ansprechpartner*innen verantwortlich.
Silke Haufe und Nina Sailler
Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration
E-Mail: Silke.Haufe@mffki.rlp.de
E-Mail: Nina.Sailler@mffki.rlp.de
Tel: +49 (6131) 16 – 5674
Petra Becker
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD)
E-Mail: Petra.Becker@add.rlp.de
Tel: +49 (651) 9494 – 326
Silke Haufe und Nina Sailler
Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration
E-Mail: Silke.Haufe@mffki.rlp.de
E-Mail: Nina.Sailler@mffki.rlp.de
Tel: +49 (6131) 16 – 5674
Asja Josten
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD)
E-Mail: Asja.Josten@add.rlp.de
Tel: +49 (651) 9494 – 672
Förderung von Projekten mit überregionaler Bedeutung
Förderung von Projekten zur Integration und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund
Fördermöglichkeiten für Vereine, insbesondere für die im Bereich der Integration tätigen Organisationen. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat sämtliche Informationen dazu in einer Übersicht zusammengestellt.
Beratung zu Antragstellung etc. über das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration (MFFKI) und bei der bewilligenden nachgeordneten Behörde (ADD)
Hinweis: Für die Inhalte und Links sind die jeweiligen Landesministerien und sonstigen genannten Ansprechpartner:innen verantwortlich.
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes
Abteilung C – Jugend, Senioren, Familien und Frauen
Referat C3 Integration, Rassismus, Landes-Demokratiezentrum
Sevim Kaya
Tel.: +49(0)681-501 33 89
E-Mail: s.kaya@soziales.saarland.de
Vergabe von Landeszuwendungen zur Förderung von Projekten
Vergabe von Totomitteln zur Förderung der Integration
Vergabe von Zuwendungen zur Förderung des Ehrenamts in Zusammenhang mit der Betreuung von Flüchtlingen und im Sozialbereich allgemein
Grundsätzlich stehen die o.g. Förderprogramme allen MO zur Verfügung. Sie können, sofern sie die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllen, eine Förderung erhalten. Bei Interesse erhalten die MO Beratung zur Antragstellung über die Integrationsbeauftragte der Landesregierung sowie über die Fachabteilung im MSGFF.
Dialogreihe der Integrationsbeauftragten: Der regelmäßige Austausch und der Dialog mit MSO verfolgt das Ziel, die Rolle der MO als Integrationsakteur zu stärken
Das Projekt „House of Resources“ (BAMF) ist Anfang 2021 in Saarbrücken an den Start gegangen. Das Netzwerk ANKOMMEN ist Träger der Maßnahme
Das Projekt „MIMI Gewaltprävention“ (BAMF) befindet sich in der Trägerschaft des Netzwerkes ANKOMMEN im Regionalverband Saarbrücken und wird seit Anfang 2020 umgesetzt
Strukturprogramm BAMF Projekt SAMOFA (Laufzeit Ende 2021) wird in Saarbrücken von Haus Hafriak e.V durchgeführt
Hinweis: Für die Inhalte und Links sind die jeweiligen Landesministerien und sonstigen genannten Ansprechpartner*innen verantwortlich.
Areti Anagnostou
Referentin im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, im Referat 62 (Integration)
E-Mail: Areti.Anagnostou@sms.sachsen.de
Tel: 0351 564 54934
„Integrative Maßnahmen – Teil 1 – Maßnahmen in den Bereichen Integration, Partizipation und gesellschaftlicher Zusammenhalt“
„Integrative Maßnahmen – Teil 4 – Maßnahmen zur Erstorientierung in sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen“
Förderung durch “Weltoffenes Sachsen”
Hinweis: Für die Inhalte und Links sind die jeweiligen Landesministerien und sonstigen genannten Ansprechpartner:innen verantwortlich.
Herr Björn Malycha
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
E-Mail: Bjoern.Malycha@ms.sachsen-anhalt.de
Tel: +49 391 567 4626
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten, zur Flüchtlingshilfe sowie zur interkulturellen Öffnung (Integrationsförderrichtlinie)
Qualifizierungs- und Unterstützungsangebote durch:
Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt e.V. (LAMSA)
Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V. (AGSA)
Verband der Migrantenorganisationen Halle (Saale) e.V. (VeMo)
Hinweis: Für die Inhalte und Links sind die jeweiligen Landesministerien und sonstigen genannten Ansprechpartner:innen verantwortlich.
Frau Tamara Bogic
Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein/Referat für Integration von Migrantinnen und Migranten, Staatsangehörigkeit
E-Mail: Tamara.Bogic@im.landsh.de
Tel.: +49 431 988 3295
Förderung von lokalen Maßnahmen für Teilhabe und Zusammenhalt (MaTZ)
Förderung von zwei lokalen Anlaufstellen zur Förderung der Selbstorganisation und der gesellschaftlichen Teilhabe von Migrantinnen und Migranten (PORT Plus)
Förderung einer landesweit tätigen Migrant:innenorganisation
Hinweis: Für die Inhalte und Links sind die jeweiligen Landesministerien und sonstigen genannten Ansprechpartner:innen verantwortlich.
Rahmatullah Batoor
Ehrenamtskoordination im Büro der Integrationsbeauftragten des Landes Thüringen
E-Mail: ehrenamt@tmmjv.thueringen.de
Telefon: 0361-573511706
Gefördert werden:
Zuwendungen werden für die Förderung von Projekten für die Integration und Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund vergeben. Förderfähige Teilziele und Indikatoren siehe Rahmenbedingungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben, um sie in die Lage zu versetzen, ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten.
Förderung einer qualifizierten migrationsspezifischen sozialen Beratung und Betreuung für anerkannte Flüchtlinge nebst ihren Familienangehörigen in den Thüringer Kommunen.
Zuwendungsempfänger sind die Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte. Diese sind berechtigt, Mittel an kreisangehörige Städte und Gemeinden und freie Träger weiterzuleiten sowie letztere zu beauftragen.
Das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit ist ein Programm der gesamten Landesregierung Thüringens.
Gefördert werden:
Darüber hinaus können Gedenkstättenfahrten sowie außerunterrichtlichen Vorhaben am Lernort Schule gefördert werden.
Gefördert werden einzelne Veranstaltungen, Bildungsmaßnahmen, Publikationen oder vergleichbare Vorhaben sowie mehrere Maßnahmen, die in einem zeitlichen, räumlichen und/oder inhaltlichen Zusammenhang stehen (Projekte) und keine staatlichen Pflichtaufgaben sind.
Über die Thüringer Staatskanzlei und die Ministerien können Überschüsse aus der Staatslotterie (Lottomittel) zur Verfügung gestellt werden. Die Anträge müssen über eines der Thüringer Ministerien gestellt werden.
Die Antragsfrist für Projektförderungen endet am 15.10. des Vorjahres.
Die Thüringer Staatskanzlei fördert Kultur und Kunst u. a. auf den Gebieten Archive, Bibliotheken, Brauchtumspflege, Darstellende Kunst, Gedenkstätten, Jugendkultur, Landes- und Kulturgeschichte, Literatur, Musik, Soziokultur, Spartenübergreifendes und Tanz.
Beratung, Begleitung und Unterstützung durch die Ehrenamtskoordination im Büro der Integrationsbeauftragten
Unterstützung und Weiterbildungen durch MigraNetz Thüringen e.V.
Hinweis: Für die Inhalte und Links sind die jeweiligen Landesministerien und sonstigen genannten Ansprechpartner:innen verantwortlich.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Referat 81C – Steuerung und Qualitätssicherung der Projektarbeit, Integration durch Sport
E-Mail: Ref81CPosteingang@bamf.bund.de
Regelmäßig fördert das Bundesamt Projekte im Rahmen des Bundesprogramms „Gesellschaftlicher Zusammenhalt – vor Ort. vernetzt. verbunden.“ Diese werden vor Ort in den Städten und Kommunen umgesetzt. Im Fokus des Bundesprogramms steht die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts beispielsweise durch den Abbau gegenseitiger Vorurteile, die Förderung des ehrenamtlichen Engagements sowie die interkulturelle Verständigung und Sensibilisierung. Die Projekte richten sich an Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. Ein Interessenbekundungsverfahren wird jährlich im ersten bzw. zweiten Quartal mit wechselnden Themenschwerpunkten auf der Internetseite des Bundesamtes ausgeschrieben.
Das BAMF fördert Multiplikatorenschulungen mit wechselnden Themenschwerpunkten (z. B. Fördermittelakquise für Vereine, Vereinsmanagement oder interkulturelle Sensibilisierung) aus. Die Schulungen sollen sich an Ehrenamtliche, Vereine und weitere Akteur*innen der Integrationsarbeit richten. Eine Aufforderung zur Antragstellung mit Angabe der Themenschwerpunkte wird einmal jährlich, in der Regel im zweiten Quartal, auf der Internetseite des Bundesamtes veröffentlicht.
Das BAMF fördert die Houses of Resources, die Migrant*innenorganisationen, andere integrativ wirkende Organisationen und Ehrenamtliche in ihrer Arbeit auf lokaler Ebene. Sie stellen bedarfsorientiert und flexibel Ressourcen und Leistungen zur Verfügung – sei es in Form von Beratung, Räumen oder finanziellen Mitteln. Außerdem bahnen sie Kooperationen und Netzwerke mit relevanten Institutionen und Organisationen an, um lokal nachhaltige Strukturen für bürgerschaftliches und zivilgesellschaftliches Engagement im Integrationsbereich zu schaffen. Ob es in Ihrer Nähe ein House of Resources gibt und welche Unterstützungsmöglichkeiten Sie dort erhalten können, erfahren Sie unter www.bamf.de/hor/
Verbandsakademie für Migrant*innenorganisationen zur Professionalisierung von migrantischen Vereinen und Verbänden mit Strukturen auf Bundes- oder Landesebene durch Qualifizierung, Vernetzung und Coaching.
Mit der „Strukturförderung von Migrantenorganisationen auf Bundesebene“ fördert das Bundesamt bundesweit tätige Migrantenorganisationen. Das Programm ermöglicht es ihnen, eigene Geschäftsstellen einzurichten und ihre Rolle als Ansprechpartner und Interessenvertreter auf Bundesebene zu verstärken. So stellt die Strukturförderung des BAMF sicher, dass die Expertise von Migrantenorganisationen für die bundesweite Integrationsarbeit nutzbar und sichtbar gemacht wird.
Ein Antrag auf Strukturförderung ist ausschließlich auf Grundlage einer Ausschreibung möglich. Das Bundesamt plant, die Strukturförderung einmal pro Legislaturperiode auszuschreiben. Aktuell ist keine Ausschreibung geplant.
Hinweis: Für die Inhalte und Links ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verantwortlich.
Hinweis: Für die Inhalte und Links sind die jeweiligen Landesministerien und sonstigen genannten Ansprechpartner:innen verantwortlich.