Als vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit Mitteln des Bundesinnenministeriums (BMI) gefördertes Projekt, sind wir bemüht, den Webauftritt der VAMOs Verbandsakademie für Migrant*innenorganisationen vamos-akademie.de im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot des Webauftritts der VAMOs Verbandsakademie für Migrant*innenorganisationen.
Diese Erklärung wurde am 19.01.2024 erstellt und zuletzt am 25.01.2024 aktualisiert.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt bei der technischen Umsetzung durch die IMAP GmbH.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem im Januar 2024 durchgeführten BITV-Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Sind euch Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.vamos-akademie.de aufgefallen? Dann könnt ihr euch gerne bei uns melden. Bitte nutzt dafür unser Kontakt-Formular. Ihr erreicht uns außerdem über die allgemeine Festnetznummer +49(0)211-513 69 73-76
Solltet ihr auch nach dem Feedback an den oben genannten Kontakt der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von vamos-akademie.de benachteiligt zu sein, könnt ihr euch an die Schlichtungsstelle BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) nach § 16 BGG wenden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527-2805
Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.